Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass § 52d FGO bereits seit dem 1. Januar 2022 auch auf Rechtsanwaltsgesellschaften anzuwenden ist (Az. 9 K 9009/22).
Source: Datev – Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass § 52d FGO bereits seit dem 1. Januar 2022 auch auf Rechtsanwaltsgesellschaften anzuwenden ist (Az. 9 K 9009/22).
Source: Datev – Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft
Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.
Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker
Um Ihnen die bestmögliche Erfahrung zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie nicht zustimmen oder Ihre Zustimmung widerrufen, kann dies bestimmte Features und Funktionen beeinträchtigen.