Anwalt darf nur ausnahmsweise auf Fristverlängerung vertrauen

Wer eine Rechtsmittelbegründungsfrist beantragt, trägt auch das Risiko, dass das Gericht diese versagt – daher sollte man als Anwalt im Zweifel lieber keine Fristen im Vertrauen auf eine positive Bescheidung des Gerichts verstreichen lassen. Insbesondere nicht, wenn bereits BGH und BVerfG inhaltlich dazu entschieden haben. Hierauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Anwalt darf nur ausnahmsweise auf Fristverlängerung vertrauen

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