Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden ausscheiden
Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst und einer mitwirkenden Gefahr des eigenen Hundes ausscheiden. So entschied das LG Köln (Az. 2 O 207/23).
Source: Datev – Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden ausscheiden