Anordnung des Rückbaus eines teileingestürzten Fachwerkhauses bestätigt

Das VG Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind (Az. 2 B 245/21).
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