Anordnung des paritätischen Wechselmodells unterfällt ausschließlich dem Sorgerecht
OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 20.02.2020 zum Beschluss 2 UF 301/19 vom 29.01.2020
Source: Datev – Anordnung des paritätischen Wechselmodells unterfällt ausschließlich dem Sorgerecht