
Schwere Hirnschädigung nach intravenöser Antibiotikumgabe: Kein Schadensersatz
Die intravenöse Verabreichung eines Antibiotikums, in dessen Folge es zur Aspiration und einem bleibenden Hirnschaden kam, stellte sich auch unter Berücksichtigung eines auf dem Tisch liegenden Apfelstückchens und einem in