
EuGH zum Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände
Der EuGH hat zum Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände entschieden: Ein nationales Gericht darf den Reisenden unter bestimmten Voraussetzungen über sein Rücktrittsrecht ohne Gebühren informieren (Rs. C-83/22). Source: