
Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So entschied das LG Frankenthal