
Frühere Geschlechtsänderung hindert die Eintragung als Vater für ein während der Ehe geborene Kind nicht
Das OLG Schleswig-Holstein hat es in einem Beschwerdeverfahren als zulässig angesehen, wenn das Standesamt für ein während der Ehe geborenes Kind den Ehemann der Mutter als Vater des Kindes einträgt,