
Grundsicherungsrecht: Schöffenbezüge müssen angegeben werden
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass verschwiegene Schöffenbezüge zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen führen können (Az. L 11 AS 75/21). Source: Datev – Grundsicherungsrecht: Schöffenbezüge müssen angegeben werden