
FG Berlin-Brandenburg hält am Erfordernis des besonderen Aussetzungsinteresses fest
Das FG Berlin-Brandenburg hat an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm wegen