Änderungen in BORA und FAO treten zum 01.10.2023 in Kraft
Die Satzungsversammlung bei der BRAK hat u. a. darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen treten zum 01.10.2023 in Kraft.
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