Änderungen der BORA treten zum 01.10.2022 in Kraft

In ihrer 3. Sitzung Ende April hat die Satzungsversammlung Änderungen der BORA beschlossen, u. a. mit Blick auf Sammelanderkonten und auf die neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen. Die Änderungen treten zum 01.10.2022 in Kraft. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Änderungen der BORA treten zum 01.10.2022 in Kraft

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker