Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) – Weitere Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29.12.2023 hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben (Az. IV D 1 – S-0062 / 23 / 10005 :002).
Source: Datev – Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) – Weitere Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz