„Abfallberater“ – Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit für Statusfeststellung in der Sozialversicherung
Das SG Stuttgart entschied zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit betreffend die Tätigkeit als „Abfallberater“ in einem Entsorgungsbetrieb (Az. S 20 BA 3556/20).
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