Abberufung eines Beauftragten für Datenschutz
Zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des BDSG an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen, hat das BAG ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (Az. 9 AZR 383/19 (A)).
Source: Datev – Abberufung eines Beauftragten für Datenschutz