Reinfall mit Reisegutscheinen – Zur Haftung des Reiseveranstalters
Das LG Koblenz hat zur Frage Stellung genommen, ob ein Reiseveranstalter Gutscheincodes einlösen muss, die ein Betrüger bei ihm erschlichen und dann an ahnungslose Personen weiterverkauft hat (Az. 4 O 101/22).
Source: Datev – Reinfall mit Reisegutscheinen – Zur Haftung des Reiseveranstalters