„Spezi“ – Bezeichnung darf weiter genutzt werden
Das LG München I entschied, dass die zwischen zwei Brauereien getroffene Vereinbarung zur Berechtigung der Nutzung der Bezeichnung „PAULANER Spezi“ für ein Mischgetränk aus Limonade und Cola aus dem Jahr 1974 fortbesteht (Az. 33 O 10784/21).
Source: Datev – „Spezi“ – Bezeichnung darf weiter genutzt werden