Regierung: Online-Schach kann als gemeinnützig gelten

Digital gespieltes Schach fällt „grundsätzlich“ unter die Dimension „interaktive elektronische Werke, die auf einer Spielidee beruhen“, wie es in der Förderrichtlinie „Computerspieleförderung des Bundes“ definiert ist. Darauf weist die Bundesregierung hin.
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