Längere Übergangsfrist für Prüfpflicht nach Elektrogesetz

Die Übergangsfrist für die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 1. Januar 2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister soll um sechs Monate bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Source: Datev – Längere Übergangsfrist für Prüfpflicht nach Elektrogesetz

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