§2b Umsatzsteuergesetz: So funktioniert die Umstellung
Seit 2016 gilt die Neuregelung des §2b UstG, nach dem juristische Personen des öffentlichen Rechts für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Ein Großteil der betroffenen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen hat die Umstellung auf Ende 2022 verschoben. Jetzt ist es also Zeit, den Übergang in das neue System in Angriff zu nehmen. Steuerberater unterstützen dabei. Folgende zwei Teilschritte sind empfehlenswert.
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