Nationale Behörden, die rechtswidrig eingestufte Beihilfe zurückfordern, können zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung eine nationale Vorschrift anwenden

Die nationalen Behörden (hier: Gibraltar), die mit der Rückforderung einer als rechtswidrig eingestuften Beihilfe betraut sind, können zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung eine nationale Vorschrift anwenden. So der EuGH (Rs. C-705/20).
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