Verletzung Diensthund: Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten

Ein Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes, auch wenn der Hund selbst nicht „im Dienst“ war. Dies entschied das VG Wiesbaden (Az. 3 K 1799/19.WI).
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