Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Es besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 7/21).
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