CETA-Abkommen: EU-Kommission verständigt sich mit Deutschland auf Klarstellungen zum Investitionsschutz

Die EU-Kommission hat mit der deutschen Bundesregierung Klarstellungen zum Investitionsschutz beim europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA erarbeitet. Der Textentwurf enthält eine genauere Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren.
Source: Datev – CETA-Abkommen: EU-Kommission verständigt sich mit Deutschland auf Klarstellungen zum Investitionsschutz