Coronahilfen: Erleichterung bei den Fristen zur Schlussabrechnung
Laut Information aus dem BMWK wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.06.2023 verlängert. Das berichtet der DStV.
Source: Datev – Coronahilfen: Erleichterung bei den Fristen zur Schlussabrechnung