Änderungen der BORA treten zum 01.10.2022 in Kraft
In ihrer 3. Sitzung Ende April hat die Satzungsversammlung Änderungen der BORA beschlossen, u. a. mit Blick auf Sammelanderkonten und auf die neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen. Die Änderungen treten zum 01.10.2022 in Kraft. Darauf weist die BRAK hin.
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