Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden
Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 36 L 220/22).
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