Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht unfallversichert

Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So das BSG (Az. B 2 U 20/20 R).
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