Berufsfotograf klagt erfolgreich gegen Verwendung seines Bildes auf dem Facebook-Account des Kreisverbands einer Partei

Das LG München I hat die Berufung des Kreisverbands einer Partei gegen das klagezusprechende Urteil des AG München wegen einer Urheberrechtsverletzung mit rechtskräftigem Urteil zurückgewiesen (Az. 42 S 231/21).
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