Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/2164) zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) vorgelegt.
Source: Datev – Anerkennung ausländischer Entscheidungen