Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. So das BAG (Az. 5 AZR 28/22).
Source: Datev – Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer