Verhinderte Bankgeschäfte – Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Hausverbot in einer Bank
Das AG München wies den Antrag eines Münchner Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung eines bestehenden Hausverbots im Selbstbedienungsbereich seiner Bank ab (Az. 182 C 4296/22).
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