Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)
Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht und weist darauf hin, dass sich gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2022 (Stand: 30.03.2022, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben haben (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :005).
Source: Datev – Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)