Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine

Das BMF hat die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Aufzeichnungspflicht (§ 21 StBerG) und zur Geschäftsprüfung (§ 22 StBerG) der Lohnsteuerhilfevereine veröffentlicht (Az. FM 3 – S-0838-1 / 26).
Source: Datev – Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine

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