Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Das BMF hat vor dem Hintergrund der BFH-Urteile VI R 66/15 und VI R 73/15 vom 17.05.2018 und der Einführung des § 14 Abs. 2 und 3 EStG i. d. F. des JStG 2020 ausführlich zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und dem Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung genommen (Az. IV C 7 – S-2230 / 21 / 10001 :007).
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