Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel

Das VG Trier hat entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (Az. 6 K 3630/21.TR).
Source: Datev – Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel

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