Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie

Nach Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg sind die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 kein unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden (Az. 23 Sa 1254/21).
Source: Datev – Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie