Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben – Urteilsgründe liegen vor

Wie bereits am 30.03.2022 bekannt gemacht, hat der VGH Baden-Württemberg die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30.01.2020 für unwirksam erklärt. Das vollständige Urteil mit Gründen ist den Beteiligten nun zugestellt worden (Az. 2 S 3814/20).
Source: Datev – Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben – Urteilsgründe liegen vor

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker