Berufungsunfähigkeit bei chronischer Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 7 U 199/12).
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