Keine Mitfinanzierung von Bereitschaftsdiensten
Privatärzte müssen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorläufig nicht mitfinanzieren. Das entschied das LSG Hessen (Az. L 4 KA 3/22 B ER).
Source: Datev – Keine Mitfinanzierung von Bereitschaftsdiensten