Handy auf Reisen – Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
Das AG München hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunkbetreiber einen Unternehmer mit einem Flatrate-Handy-Vertrag auf stark ansteigende Auslandsgebühren hinweisen muss – sog. Informationspflicht (Az. 113 C 23543/20).
Source: Datev – Handy auf Reisen – Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen