Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6. Mai 2020 – Besteuerung von Grenzpendlern
Das BMF teilt die Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer zwischen Deutschland und Belgien im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mit. Die Vereinbarung wird bis 30.06.2022 verlängert (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Source: Datev – Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6. Mai 2020 – Besteuerung von Grenzpendlern