BFH: Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Der BFH bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen (hier: Flugbegleiterin) erforderlich ist. Werde der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genüge das für den Abzug (Az. VI R 46/17).
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