BFH zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die seit Dezember 2015 verheirateten Kläger, die seit der Eheschließung zusammen wohnen und die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG gewählt haben, gleichwohl jeweils den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen konnten und ob das FG-Urteil dem Senatsurteil vom 05.11.2015 sowie dem BVerfG-Beschluss vom 10.11.1998 widerspricht (Az. III R 57/20).
Source: Datev – BFH zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung