Kostenlose Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Schmerzgels an Apotheker zu Demonstrationszwecken zulässig

Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers dürfen Apothekern kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ abgeben, entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 161/15).
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