Bundesgerichtshof bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagens

Der vom Präsidium des BGH vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat entschieden, dass Käufern von vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagen, deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt ist, ein Anspruch gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB zusteht (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21).
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