Sozialwahlen 2017 für ungültig erklärt

Das LSG Hessen hat die erstinstanzlichen Urteile aufgehoben und die Sozialwahlen 2017 für ungültig erklärt, da ein erheblicher Teil von Wahlberechtigten vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen worden war (Az. L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18).
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