Nationale Regelung, nach der spanische Steueransässige dazu verpflichtet sind, ihre Vermögensgegenstände oder Rechte im Ausland zu erklären, verstößt gegen Unionsrecht
Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu verpflichtet sind, ihre Vermögensgegenstände oder Rechte im Ausland zu erklären, verstößt gegen das Unionsrecht. So entschied der EuGH (Rs. C-788/19).
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