EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen. Dies entschied das FG Köln (Az. 2 K 1544/20).
Source: Datev – EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

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